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Erzbistum Straßburg Artikel
| Basisdaten
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| Land: | Frankreich
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| Kirchenprovinz: | Immediates Erzbistum
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| Weihbischöfe: | 1
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| Pfarreien: | 767 | (1950: 725)
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| Fläche: | 8.280 km²
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| Einwohner: | 1,713,416 (2002) | (1950: 1,216,490)
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| Katholiken: | 1,300, Tausend (2002) | (1950: 893,899)
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| Anteil: | 75,9 Prozent (2002) | (1950: 73,5%)
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| Diözesanpriester: | 644 (2002) | (1950: 1,155)
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| Diakone: | 45
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| Ordenspriester: | 313 (2002) | (1950: 170)
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| Ordensschwestern: | 1,793 (2002) | (1950: 1,200)
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Das schon 343 erwähnte Bistum Straßburg gehörte seit der Karolingerzeit der Kirchenprovinz Mainz an. Nach der in dem 12. Jahrhundert erfolgten Aufgliederung in 8 Archidiakonate, welche alle dem Domkapitel angehörten, zählte das Bistum in dem 15. Jahrhundert 448 Pfarreien in 14 Dekanaten. Aufgrund der Reformation sank die Zahl der Pfarreien jedoch in dem 17. Jahrhunert auf 162 herab.
Bereits in dem 10. Jahrhundert erwarb der Bischof das Münzrecht und die Grafenwürde und konnte sich in dem Laufe der Jahrhunderte ein Territorium aufbauen. Dieses war zwar sehr zersplittert, hatte jedoch eine Größe von 1.400 km². Die Residenz des Bischofs, der für seine französischen Ländereien seit 1687 dem König von Frankreich den Lehnseid leistete, befand sich vorwiegend in Dachstein oder Zabern.
Das Domkapitel wurde 888 als Marienbruderschaft der Domkirche begründet und erlangte schon zu Beginn des 11. Jahrhunderts auch seine wirtschaftliche Selbständigkeit vom Bischof. Nachdem die Zahl seiner Mitglieder ursprünglich zwischen 30 und 50 variierte, wurde sie 1364 auf 24 festgesetzt. Diese mussten seit dem 13. Jahrhundert wenigstens Freiherren sein und mütterlicher, wie väterlicherseits 16 Ahnen aufweisen können. Als die alten Familien des Elsass aber in dem 15. Jahrhundert erloschen, stand das hochadlige Kapitel ca. noch landfremden Kandidaten offen. Der letzte elsässische Domherr soll 1456 verstorben sein. Angesichts der knappen Ressourcen kam es 1650 zu einer Aufteilung des Kapitels in 12 Kapitularkanoniker mit dem Bischofswahlrecht und den schlechter dotierten übrigen 12 Domherren. Eine kurz vor 1700 durchgeführte Statutenrevision erleichterte den Adelsnachweis, so dass man nun auch Franzosen aufnehmen konnte.
Nachdem das an Frankreich gefallene Straßburg 1871 wieder an Deutschland kam, wurde es den Deutschen Bistümern gleichgestellt, galt jedoch stets als ein Ausnahmegebiet. Mit seinem Heimfall an Frankreich, 1918, verlor es das Recht der freien Bischofswahl erneut, bildet jedoch noch immer, gemeinsam mit dem Bistum Metz ein kirchliches Ausnahmegebiet Frankreichs und erhält mit diesem, in dem Gegensatz zu den sonstigen Bistümern des Landes, eine Kirchensteuer. Am 1. Juni 1988 wurde das Bistum zu dem Erzbistum erhoben, ohne jedoch Metropolit zu werden.==Weblink==
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